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Strada Argentina 25, Sector 1 Bukarest (Rumänien)
Tel: 00.40. 724.485.782
Fax: 00.40.31.432.96.60
E-Mail: info@vincixfuturo.com; vincixfuturo@gmail.com
Vom Ministerium für Bildung akkreditiert | Ministerium für Arbeit und Soziales | Rumänisches Ministerium für Tourismus.
Wählen Sie sich in Rumänien zu spezialisieren und
werden Sie ein europäischer Profi
Der
WICHTIGE NOTIZ: Dieser Kurs wurde bereits vom Staatsrat und dem T.A.R Lazio als geeignet empfunden. Auf unserer Facebook-Seite werden die Urteile unserer Kursteilnehmer veröffentlicht, die die entsprechenden Klagen gewonnen haben und derzeit dank des von uns vorgeschlagenen Kurses als Unterstützungslehrer arbeiten.
Der Kurs wird in Strukturen durchgeführt, die vom rumänischen Ministerium für Bildung akkreditiert sind, mit theoretischen Lektionen ohne Anwesenheitspflicht. Die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung wird von unseren Lehrern organisiert, mit vollständig online stattfindenden Lektionen. Die Gesamtdauer beträgt sechs Monate
- PSYCHOLOGIE UND PÄDAGOGIK VON BEHINDERTEN PERSONEN
- BILDUNG VON BEHINDERTEN PERSONEN
- NEUROPSYCHIATRIE VON KINDERN
- POLITIK FÜR KINDER MIT CES
- INFORMATIKTECHNOLOGIE ZUR UNTERSTÜTZUNG BEHINDERTE PERSONEN
- SPEZIELLE PRAXIS FÜR BEHINDERTE PERSONEN
Dauer: 6 Monate
VÖLLIGE ONLINE THEORIE
THEORIE: 1050 Stunden
60 CFU
300 PRAKTIKUMSSTUNDEN (150 direkt, 75 indirekt, 75 indirekt mit TIC)
Zu befolgender Prozess:
START DES HOMOLOGATIONSVERFAHRENS:
Einreichung des Genehmigungsantrags beim allgemeinen Register des rumänischen Ministeriums. Es wird empfohlen, das Verfahren vor Kursbeginn zu starten.
FERNANMELDUNG:
Sammlung, Vorbereitung und Übersetzung aller erforderlichen Unterlagen, mit einer speziellen AJA-Beglaubigung.
ANMELDUNG ZUM QUALIFIKATIONSKURS:
Senden der erforderlichen Dokumentation für die Anmeldung.
SPEZIALISIERUNGSKURS:
Theoretische Online-Kurse und ein aktives Trainingspraktikum.
ABSCHLUSSPRÜFUNGEN:
werden in Rumänien abgehalten und bestehen aus einer schriftlichen Prüfung
AKKREDITIERUNGSPROZESS DER AUTORIZIERUNG IN RUMÄNIEN:
Nach Abschluss des Kurses wird die Autorisierung zur Unterstützung im rumänischen Ministerium für Bildung akkreditiert, um die für die Anerkennung beim MIUR erforderliche Zertifizierung zu erhalten.
- Erteilung der Lehrbefugnis in einem Land der Europäischen Gemeinschaft, alternativ muss der Interessierte Verträge (auch befristete) mit der öffentlichen Verwaltung mit der Qualifikation als Lehrer besitzen oder nachweisen, dass er in einer der speziellen Lehrerlisten für die Einstellung von Lehrern eingetragen ist.
- Vollständige Geburtsurkunde mit Elternnamen in zweifacher Ausfertigung;
- Kopie des Personalausweises;
- Bescheinigung über robuste Gesundheit;
- Beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses mit AJA-Apostille;
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- Homologationsverfahren für italienische Abschlüsse zu entsprechenden rumänischen Abschlüssen (einschließlich der Ministerialgebühren, der Übersetzung aller Unterlagen, der Notarbeglaubigung und aller sonstigen erforderlichen Dokumente);
- Rumänischkurs; vollständig online, Dauer 2 Monate;
- Sprachprüfungen und das entsprechende Sprachzertifikat B1 (einschließlich der Gebühr) erforderlich für die Einschreibung in Italien;
- Einschreibung in den Qualifikationskurs (inklusive Gebühren), theoretischer Teil ohne Anwesenheitspflicht, Lektionen vorbereitet von unseren Lehrern, komplett online, Dauer 6 Monate;
- zweisprachige und logistische Unterstützung;
- Betreuung vor Ort durch italienische und rumänische Tutoren entlang des gesamten Ausbildungsprozesses;
- Unterstützung und Suche nach angemessener Unterkunft in der Nähe der rumänischen Universität. Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Reisen trägt der Teilnehmer;
- Aktives Ausbildungspraktikum von mindestens 6 Tagen, das (mit regulärem Vertrag) an einer vom rumänischen Ministerium für Bildung akkreditierten Universität stattfindet;
Der Kurs beinhaltet obligatorisch ein aktives Ausbildungspraktikum in Rumänien von mindestens 6 Tagen. Wir bieten jegliche Art von Unterstützung vor Ort an, um Ihre Erfahrung in Rumänien so angenehm wie möglich zu gestalten.
Wie bereits vom MIUR im November 2014 betont, wird das Praktikum in Italien nicht vom italienischen Ministerium anerkannt.
Wir arbeiten mit den bedeutendsten rumänischen Universitäten und Schulen zusammen, die vom rumänischen Ministerium für Bildung akkreditiert sind. Die Abschlussprüfungen finden in Rumänien statt.
Der Kurs zur Erlangung des Berufstitels als Unterstützungslehrer dauert insgesamt sechs Monate und kostet 4.500,00 Euro (viertausendfünfhundert) + MwSt (19%).
Wir stellen eine reguläre Rechnung aus (Möglichkeit der individuellen Ratenzahlung), Zahlungen ausschließlich per Banküberweisung
Link, wo die Dekrete zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse regelmäßig veröffentlicht werden:
Archiv der Veröffentlichung von Anerkennungsdekreten - Miur
Gemäß der Richtlinie 2005/36/EG, die in Italien mit dem gesetzlichen Dekret Nr. 206 vom 6. November 2007 umgesetzt wurde, kann ein Antrag auf Anerkennung für folgende Berufe gestellt werden:
- Kindergartenlehrer;
- Grundschullehrer;
- Lehrer für die Sekundarstufe I;
- Lehrer für die Oberstufe
- Unterstützungslehrer
Die Anerkennung kann für Fächer beantragt werden, für die der Antragsteller im Land, das den Titel ausgestellt hat, legal qualifiziert ist, vorausgesetzt, dass diese Fächer in der italienischen Schule ein Äquivalent haben (entsprechender Beruf).
Unter regulierter Ausbildung wird die Ausbildung verstanden, die zum Erwerb eines Titels führt (theoretisch-praktische, disziplinäre und didaktisch-pädagogische Ausbildung), die gemäß den Vorschriften des Landes, in dem der Titel erworben oder anerkannt wurde, die Ausübung des Berufs eines qualifizierten Lehrers ermöglicht. Der Titel muss daher eine vollständige berufliche Ausbildung bescheinigen, die durch Gesetze sanktioniert ist (Abschlussprüfung, Praktikum usw.), deren Besitz die Gesetzgebung des Landes, das ihn ausgestellt hat, an die Ausübung der Tätigkeit als qualifizierter Lehrer bindet.
Auch für die ordnungsgemäße Anerkennung des Berufs ist der Nachweis der Sprachkenntnisse erforderlich. Art. 4 der Richtlinie 36/2005/EG und Artikel 7 des entsprechenden nationalen Durchführungsgesetzes Nr. 206/2007 sehen vor, dass die Begünstigten der Anerkennung von Berufsqualifikationen die erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen müssen. Unter erforderlichen Sprachkenntnissen versteht man die Kenntnis der Sprache des Gastlandes auf einem Niveau, das mit der Natur des beabsichtigten Berufs in Einklang steht.
Für die Ausübung des Lehrerberufs ist eine angemessene Kenntnis der italienischen Sprache unerlässlich, da die Sprachkenntnisse ausdrücklich Bestandteil des Berufs selbst sind.
Der Antragsteller muss:
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