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Strada Argentina 25, Sector 1 Bukarest (Rumänien)
Tel: 00.40. 724.485.782
Fax: 00.40.31.432.96.60
E-Mail: info@vincixfuturo.com; vincixfuturo@gmail.com
Vom Ministerium für Bildung akkreditiert | Ministerium für Arbeit und Soziales | Rumänisches Ministerium für Tourismus.
Wählen Sie sich in Rumänien zu spezialisieren und
werden Sie ein europäischer Profi
Hauptsächlich bieten wir eine hochqualifizierte Betreuung bei der nationalen und europäischen Gesetzgebung an, die darauf abzielt, die Lehrbefähigung in Rumänien zu erlangen und die Anerkennung dieses Titels in Italien zu erhalten.
-Anerkennungsverfahren der italienischen Abschlüsse für den entsprechenden rumänischen Abschluss (einschließlich Ministerialgebühren, Übersetzung aller Dokumente, Notarbeglaubigung und alles andere Notwendige);
-Rumänischkurs: Ohne Anwesenheitspflicht, Online-Kurse, Dauer einen Monat;
-Sprachprüfungen und das entsprechende B2-Zertifikat, erforderlich für die Einschreibung beim MIUR
-Einschreibung in den universitären Lehrgang zur Lehrbefähigung (für Vorschul- und Grundschulen bis zur Mittelschule), psychopädagogisches Modul (120 CFU/ECTS), ohne Anwesenheitspflicht, Online-Kurse, Dauer drei akademische Jahre;
-Zweisprachige Unterstützung und Logistik;
-Vor-Ort-Betreuung durch italienische und rumänische Tutoren, die die Kursteilnehmer während des gesamten Lehrprozesses begleiten;
-Unterstützung bei der Suche nach einer angemessenen Unterkunft in der Nähe der rumänischen Universität. Verpflegungs-, Unterkunfts- und Reisekosten trägt der Kursteilnehmer;
-Mindestens 12-tägiges Ausbildungspraktikum in Rumänien, das über einen regulären Vertrag mit einer vom rumänischen Bildungsministerium akkreditierten Universität durchgeführt wird (sonst würde es vom italienischen MIUR nicht validiert werden);
-Anerkennungsverfahren für die Lehrbefähigung in Rumänien;
Wir bieten jede Art von Unterstützung vor Ort an, um Ihr Erlebnis in Rumänien so angenehm wie möglich zu gestalten.
Wie auch im Schreiben des M.I.U.R. vom November 2014 betont, wird ein Praktikum in Italien vom italienischen Ministerium nicht anerkannt.
Nach dem Erwerb der Lehrbefähigung können Sie:
-in Vorschulen unterrichten;
-in Grundschulen unterrichten;
-sich um eine Stelle an der Mittelschule bewerben;
-sich um eine Stelle an der Oberschule bewerben
Kosten: 3.500,00 Euro (dreitausendfünfhundert) für Beratungsdienstleistungen, die einmalig zu entrichten sind
Maximale Dauer des Programms: Das Programm entspricht einem Universitätsabschluss, dauert drei akademische Jahre und berechtigt zum Unterrichten in Vorschulen und Grundschulen
Wir arbeiten mit den wichtigsten rumänischen Universitäten zusammen, die vom Bildungsministerium akkreditiert sind, die Abschlussprüfungen werden am Universitätssitz abgelegt
-Bürger der Europäischen Union sein;
-ein Reifezeugnis besitzen, das von einem Mitgliedsland der Europäischen Union ausgestellt wurde
-Beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses mit Apostille
-Kopie des Personalausweises und Steuernummer
-Geburtsurkunde mit den Namen der Eltern und Heiratsurkunde (mehrsprachig)
-2 Passfotos
Nach der Richtlinie 2005/36/EG, die in Italien durch das Gesetzesdekret Nr. 206 vom 6. November 2007 umgesetzt wurde, können Sie eine Anerkennungsanfrage für die Berufe stellen:
-Lehrer an Vorschulen;
-Lehrer an Grundschulen;
-Lehrer an Mittelschulen;
-Lehrer an Oberschulen;
-Unterstützungslehrer
Die Anerkennung kann für die Lehrbereiche beantragt werden, für die der Antragsteller im Land, das den Titel ausgestellt hat, gesetzlich zugelassen ist, vorausgesetzt, dass diese Lehrinhalte im italienischen Schulsystem eine Entsprechung finden (entsprechender Beruf).
Unter regulärer Ausbildung versteht man die Ausbildung, die zum Abschluss eines Titels führt (theoretisch-praktische, fachliche und didaktisch-pädagogische Ausbildung), die gemäß den Regeln des Landes, in dem der Titel erworben oder anerkannt wurde, die Ausübung des Berufs als qualifizierter Lehrer ermöglicht. Der Titel muss daher eine vollständige professionelle Ausbildung bescheinigen, die gesetzlich vorgeschrieben ist (Abschlussprüfung, Praktikum, usw.), dessen Besitz die Gesetzgebung des Landes, das ihn ausgestellt hat, an die Ausübung der Tätigkeit als qualifizierter Lehrer bindet.
Für eine korrekte Anerkennung des Berufs ist auch die sprachliche Kompetenz erforderlich. Art. 4 der Richtlinie 36/2005/EG und Art. 7 des entsprechenden nationalen Durchführungsgesetzes Nr. 206/2007 sehen vor, dass die Nutznießer der Anerkennung beruflicher Qualifikationen die erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen müssen. Unter erforderlicher Sprachkenntnis versteht man die Kenntnis der Sprache des Gastlandes auf einem Niveau, das mit der Natur des auszuübenden Berufs in Einklang steht.
Für die Ausübung des Berufs eines Lehrers ist eine angemessene Kenntnis der italienischen Sprache unerlässlich, da die Sprachkenntnisse ausdrücklich Bestandteil des Berufs selbst sind.
Der Antragsteller muss:
-Bürger der Europäischen Union sein;
-einen beruflichen Abschluss besitzen, der von einem Mitgliedsland der Europäischen Union ausgestellt wurde
Für Lehrer an staatlichen Kindergärten, Grundschulen, Sekundarschulen und künstlerischen Instituten (einschließlich Konservatorien, Kunstakademien, ISIA)
Websites: www.istruzione.it / www.bdp.it/mpi.htm
Erstellt mit Flazio.com