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Strada Argentina 25, Sector 1 Bukarest (Rumänien)
Tel: 00.40. 724.485.782
Fax: 00.40.31.432.96.60
E-Mail: info@vincixfuturo.com; vincixfuturo@gmail.com
Vom Ministerium für Bildung akkreditiert | Ministerium für Arbeit und Soziales | Rumänisches Ministerium für Tourismus.
Wählen Sie sich in Rumänien zu spezialisieren und
werden Sie ein europäischer Profi
In Rumänien ermöglicht der Spezialisierungskurs für die Zulassung zur Unterstützung (primär und sekundär) das Erlangen von Kenntnissen in Psychologie, Pädagogik, Medizin bezogen auf sensorische Behinderungen (Hör- und Sehbehinderungen), motorische und intellektuelle Behinderungen mit speziellem Bezug auf Entwicklungsstörungen sowie didaktische Fähigkeiten, um Schülern beim Überwinden von Lernschwierigkeiten im Lesen, Schreiben und in Mathematik zu helfen.
Der Sonderpädagogikkurs hat auch das pädagogische Ziel der vollen schulischen Integration und sozialen Inklusion von Schülern mit Behinderungen.
Der Kurs wird an einer rumänischen Universität abgehalten, die vom Bildungsministerium akkreditiert ist, mit theoretischen Unterrichtseinheiten ohne Anwesenheitspflicht. Prüfungen und Praxis vor Ort (in Bukarest, ein Tag am Ende des Kurses)
Dauer des Kurses: sechs Monate Psychopädagogischer Kurs (60 ECTS - 1500 Stunden) . Die Sitzung ist einmal im Jahr geplant
Anwesenheit in Rumänien: ein Tag am Ende der Route
-Allgemeine Didaktik und Sonderpädagogik, Sonderpädagogik und Pädagogik, Experimentelle Pädagogik, Sonderpädagogik und Pädagogik für besondere pädagogische Bedürfnisse. Gemäß Artikel 15 Absatz 22 des DM 249/2010 werden die vorliegenden SSD durch die Bereiche M-PED/01 oder M-PED/02 ergänzt, die sich auf die Geschichte und das Recht der Bildungseinrichtungen beziehen.
-Unterricht in den Lehrfächern der Wettbewerbsklassen mit Labor- und pädagogisch-didaktischen Laboren, SSD oder SAD der Fächer
Rumänische Universitäten bieten heute die Möglichkeit, einen postuniversitären Qualifizierungskurs zu absolvieren, der bis zum Gymnasium II gilt, spezialisiert auf Unterstützung. Am Ende des Kurses wird ein Abschluss verliehen, der anerkannt werden kann und es ermöglicht, sofort in Italien zu arbeiten. Der in Rumänien absolvierte Spezialisierungskurs für Unterstützung ist in allen Ländern der Europäischen Union gültig und wird in Italien anerkannt dank des Gesetzesdekrets Nr. 206 (6. November 2007). Die Gültigkeit der in Rumänien erworbenen Spezialisierung für Unterstützung wurde durch ein Urteil des Staatsrates bestätigt, veröffentlicht am 29.12.2022. Ein weiteres jüngstes Urteil des Staatsrates zwang das MIUR, die in Rumänien erworbenen Abschlüsse anzuerkennen. Das jüngste Urteil des TAR Latium zu dieser Angelegenheit (vom 6.12.2021) bestätigte die Anerkennung der in Rumänien abgelegten Spezialisierung für Unterstützung und entschied erneut gegen das MIUR (für weitere Informationen verweisen wir auf diesen Artikel).
Von großer Bedeutung ist das Urteil Nr. 22 vom 29. Dezember 2022 der Plenarsitzung des Staatsrats , in dem endgültig, nach der Anhörung vom 16. November 2022 zur Diskussion des Streitfalls "die Anerkennung der Gültigkeit des Berufsqualifikationsnachweises im Rahmen eines postsekundären Studiengangs an einer rumänischen Universität zum Zwecke der Ausübung des Lehrerberufs in Rumänien" die Verteidigungsposition des Verteidigungsbeirates der Berufungsbeklagten und des Rechtsanwalts Maurizio Danza, Prof. für Europarecht an der Universität Teseo, verteidigt wurde.
Das TFA in Rumänien bietet eine umfassende Lehrerausbildung, die alle pädagogischen, psychologischen und medizinischen Fähigkeiten bereitstellt, die für die Betreuung von Kindern mit körperlichen oder geistigen Behinderungen erforderlich sind.
Schritte zu befolgen:
START DES HOMOLOGATIONSPROZESSES:
Einreichung des Homologationsantrags beim Allgemeinen Register des rumänischen Ministeriums. Es ist ratsam, den Prozess zu starten, bevor Sie den Kurs besuchen.
FERNANMELDUNG PER FERNABSATZ:
Sammlung, Vorbereitung und Übersetzung aller erforderlichen Dokumente, legalisiert mit der entsprechenden AJA-Postille.
ANMELDUNG FÜR DEN QUALIFIZIERUNGSKURS:
Einreichung der erforderlichen Unterlagen zur Einschreibung an der Universität.
SPEZIALISIERUNGSKURS:
Online-Theoriekurse und aktives Ausbildungspraktikum.
ABSCHLUSSPRÜFUNGEN:
werden am Standort der Universität abgehalten. Bestehen aus einer mündlichen Prüfung (einem Tag)
Die Lehrbefugnis für schulische Unterstützung kann auch ohne die Lehrbefugnis erworben werden. Lies hier das Urteil des T.A.R Lazio (13.07.2022)
- Vollständige Geburtsurkunde mit den Namen der Eltern;
- Kopieren Sie Ihren Personalausweis und Ihre Steuernummer;
-Bescheinigung über gute Gesundheit und Robustheit mit Angabe, dass er/sie für pädagogische Tätigkeiten geeignet ist;
-Abiturzeugnis (Urkunde) als beglaubigte Kopie mit Apostille nach dem Haager Übereinkommen
- Fünfjahres-Diplom (Urkunde) in beglaubigter Kopie mit Apostille der AJA;
-Matrikelblatt mit allen abgelegten Prüfungen und ECTS-Punkten in beglaubigter Kopie mit Apostille AJA;
-Verfahren zur Anerkennung des italienischen Hochschulabschlusses als entsprechender Abschluss in Rumänien;
-Rumänischkurs; Vollständig online, Dauer 1 Monat;
-Online-Sprachprüfung und das dazugehörige Sprachkenntnis-Zertifikat C1 (einschließlich Gebühr) erforderlich für die Einschreibung in den bevollmächtigten Master und die anschließende Anerkennung in Italien (wir sind eine vom rumänischen Bildungsministerium akkreditierte Einrichtung zur Ausstellung von Sprachzertifikaten, daher stellen wir das Sprachzertifikat aus)
- Einschreibung im postgradualen universitären Masterstudiengang für die Lehrberechtigung
-Zweitsprachige Unterstützung und Logistik;
-Vor-Ort-Tutoring-Service, durchgeführt von Tutoren italienischer und rumänischer Nationalität, die die Kursteilnehmer während des gesamten Ausbildungsprozesses begleiten;
-Unterstützung bei der Suche nach angemessenen Unterkünften in der Nähe der Rumänischen Universität. Verpflegungs-, Unterkunfts- und Reisekosten gehen zu Lasten des Kursteilnehmers;
Ein Tag am Ende der Strecke. Wir bieten Ihnen vor Ort jede Art von Unterstützung an, um Ihr Erlebnis in Rumänien so angenehm wie möglich zu gestalten.
Wie auch im Hinweis des italienischen Bildungsministeriums vom November 2014 betont, wird das Praktikum in Italien vom italienischen Ministerium nicht anerkannt.
Wir arbeiten mit den wichtigsten rumänischen Universitäten zusammen, die vom Ministerium für Bildung akkreditiert sind. Die Abschlussprüfungen finden am Universitätscampus statt (ein Tag Präsenz am Ende des Kurses mit der Möglichkeit, sie online abzulegen).
Der Kurs für den Erwerb des Professionellen Trainingszertifikats für die Qualifikation als Sonderpädagoge dauert insgesamt sechs Monate und kostet 3.000,00 Euro (dreitausend), einschließlich Mehrwertsteuer und der Anerkennung durch unsere Rechtsanwälte.
Wir stellen eine ordnungsgemäße Rechnung aus (Möglichkeit von maßgeschneiderten Ratenzahlungen), Zahlungen ausschließlich per Überweisung
Wir arbeiten mit dem Rechtsanwaltsbüro Andrea De Bonis in Potenza zusammen, das alle Klagen beim T.A.R, die über uns von der Vincix Futuro S.r.l. eingereicht wurden, gewonnen hat. Derzeit arbeiten alle unsere Kursteilnehmer mit dem über uns erlangten Titel und viele haben die Rolle erhalten.
Gemäß der Richtlinie 2005/36/EG, die in Italien mit dem Gesetzesdekret Nr. 206 vom 6. November 2007 umgesetzt wurde, ist es möglich, eine Anerkennung für die folgenden Berufe zu beantragen:
-Kindergartenlehrer;
-Grundschullehrer;
-Lehrer der Sekundarstufe I;
-Lehrer der Sekundarstufe II
- Unterstützungslehrer
Die Anerkennung kann für Unterrichtsfächer beantragt werden, für die die betreffende Person im Land, das den Titel ausgestellt hat, gesetzlich befugt ist, vorausgesetzt, dass diese Unterrichtsfächer im italienischen Schulsystem (entsprechender Beruf) entsprechen.
Unter einer regulären Ausbildung versteht man eine Ausbildung, die zum Erwerb eines Titels führt (theoretisch-praktische, disziplinarische und didaktisch-pädagogische Ausbildung), der gemäß den Vorschriften des Landes, in dem er erworben oder anerkannt wurde, die Ausübung des Berufs als ausgebildeter Lehrer ermöglicht. Der Titel muss daher eine vollständige berufliche Ausbildung bescheinigen, die in gesetzlich vorgeschriebener Form sanktioniert ist (Abschlussprüfung, Praktikum usw.), deren Besitz die Gesetzgebung des Landes, das ihn ausgestellt hat, von der Ausübung der Tätigkeit als qualifizierter Lehrer abhängig macht.
Immer im Rahmen der richtigen Anerkennung des Berufs ist der Besitz sprachlicher Kenntnisse vorgesehen. Gemäß Art. 4 der Richtlinie 36/2005/EG und Art. 7 des entsprechenden nationalen Durchführungsgesetzes Nr. 206/2007 müssen Personen, die ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen, über die erforderlichen sprachlichen Kenntnisse verfügen, um den Beruf ausüben zu können. Unter erforderlichen sprachlichen Kenntnissen versteht man die Kenntnisse der Sprache des Gastlandes auf einem der Natur des auszuübenden Berufs entsprechenden Niveau.
Um den Beruf des Lehrers ausüben zu können, ist ein angemessenes Wissen der italienischen Sprache unerlässlich, da sprachliche Kenntnisse ausdrücklich zum Beruf selbst gehören.
Der Betroffene muss:
-Bürger der Europäischen Union sein;
-eine berufliche Qualifikation besitzen, die von einem Mitgliedsland der Europäischen Union ausgestellt wurde
Link, wo ausländische Anerkennungsdekrete regelmäßig veröffentlicht werden:
Verzeichnis der Veröffentlichung von Anerkennungsdekreten - Miur
Für Lehrer an öffentlichen Vorschulen, Grundschulen, Sekundarschulen und Kunstschulen (einschließlich Konservatorien, Kunstakademien, ISIA)
Websites: http://www.miur.gov.it/web/guest/home
Erstellt mit Flazio.com