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Strada Argentina 25, Sector 1 Bukarest (Rumänien)
Tel: 00.40. 724.485.782
Fax: 00.40.31.432.96.60
E-Mail: info@vincixfuturo.com; vincixfuturo@gmail.com
Vom Ministerium für Bildung akkreditiert | Ministerium für Arbeit und Soziales | Rumänisches Ministerium für Tourismus.
Wählen Sie sich in Rumänien zu spezialisieren und
werden Sie ein europäischer Profi
Die in Rumänien erworbene Lehrberechtigung berechtigt zu 60 Ausbildungspunkten von 1500 Stunden, wie die entsprechende italienische, und ist in 3 Ausbildungsaktivitäten strukturiert:
-Allgemeine Didaktik und Sonderpädagogik
-Unterrichtsmethoden für die Unterrichtsfächer der Ausschreibungsklassen mit Laboratorien und pädagogisch-didaktischen Labors
- Verfahren zur Anerkennung des italienischen Abschlusses als entsprechender rumänischer Titel (einschließlich Ministerialgebühren, Übersetzung aller Dokumente, Notariatsbeglaubigung und allem anderen Erforderlichen);
Rumänischkurs: keine Anwesenheitspflicht, Online-Unterricht, Dauer zwei Monate;
-Sprachprüfung und entsprechendes Zertifikat C1 (einschließlich Gebühr), erforderlich für die Einschreibung beim MIUR (die sprachliche Zertifizierung wird von uns als akkreditierte Einrichtung des rumänischen Bildungsministeriums ausgestellt)
- Einschreibung in das Universitätsmasterstudium, pädagogische Psychologie (120 CFU/ECTS), ohne Anwesenheitspflicht, Online-Kurse, die von unseren Dozenten vorbereitet wurden, dauert acht Monate (auch gültig für den Unterricht an weiterführenden Schulen und Universitäten);
-Zweisprachiger Support und Logistik;
-Vor-Ort-Tutoring-Service, durchgeführt von Tutoren italienischer und rumänischer Nationalität, die die Kursteilnehmer während des gesamten Ausbildungsprozesses begleiten;
-Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten logistischen Unterkunft in der Nähe der rumänischen Universität. Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Reise gehen zu Lasten des Kursteilnehmers;
-Ausbildungspraktikum in Rumänien durch einen regulären Vertrag mit einer rumänischen Universität, die vom Bildungsministerium akkreditiert ist (sonst würde es nicht vom MIUR anerkannt werden);
-Verfahren zur Anerkennung der Lehrberechtigung in Rumänien;
Maximale Dauer der Route: 8 Gesamtmonate
Präsenz in Rumänien: Ein Tag am Ende der Reise
Wir bieten Ihnen jede Art von Unterstützung vor Ort an und bemühen uns, Ihr Erlebnis in Rumänien so angenehm wie möglich zu gestalten.
Wie bereits durch das Schreiben des M.I.U.R im November 2014 bestätigt, wird das in Italien absolvierte Praktikum nicht vom italienischen Ministerium anerkannt.
Die im Ausland, in Rumänien, erworbene Lehrbefähigung berechtigt zu 60 Ausbildungspunkten von 1500 Stunden, wie die italienische Befähigung, und ist in 3 Ausbildungsaktivitäten strukturiert:
-Allgemeine Didaktik und Sonderpädagogik
-Didaktik der Unterrichtsfächer der Wettbewerbsklassen mit Werkstätten und pädagogisch-didaktischen Werkstätten
-Schulpraktikum
Nach dem Erhalt der erforderlichen Qualifikation ist es möglich, einen Antrag zu stellen für
- Teilnahme am Unterricht in der Vorschule;
- Teilnahme am Unterricht in der Grundschule;
- Antragstellung für den Unterricht an der Sekundarschule erster Stufe;
- Antragstellung für den Unterricht an der Sekundarschule oder für den universitären Unterricht
Preis: 5.000,00 Euro (fünftausend) + MwSt. (19%), wir stellen eine ordentliche Rechnung aus (Möglichkeit zur Vereinbarung von individuellen Ratenzahlungen),
Zahlungen ausschließlich per Überweisung.
Wir arbeiten mit den wichtigsten rumänischen Universitäten zusammen, die vom Ministerium für Bildung akkreditiert sind, die Abschlussprüfungen finden am Universitätssitz statt.
Der Lehrbefähigungskurs in Rumänien wird jedes Jahr an den Universitäten organisiert. Es gibt keine Ausschreibungen, der Kurs ist für alle unabhängig von den Wettbewerbsklassen gleich.
- ein Bürger der Europäischen Union zu sein;
-einen Bachelor-Abschluss (auch dreijährig) aus einem EU-Land besitzen
Für Absolventen der ehemaligen Lehramtsausbildung vor 2001/2002 ohne mindestens einen fünfjährigen Universitätsabschluss ist der Zugang zum Qualifizierungskurs nicht möglich, da es sich um einen postuniversitären Kurs handelt.
Für alle, die keinen mindestens dreijährigen Universitätsabschluss haben, bieten wir einen speziell online angelegten Kurs an. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
-Fünfjähriges Abschlusszeugnis (Diplom) in beglaubigter Kopie mit der Apostille der Haager Konvention,
-Abiturzeugnis (Urkunde) als beglaubigte Kopie mit dem Apostillevermerk der AJA,
-Bescheinigung über die an der Universität abgelegten Prüfungen in beglaubigter Abschrift mit dem Apostillevermerk AJA,
- Kopieren Sie Ihren Personalausweis und Ihre Steuernummer,
-Geburtsurkunde (mehrsprachig) mit den Namen der Eltern,
WETTBEWERBSKLASSEN, FÜR DIE MAN SICH IN RUMÄNIEN ANMELDEN KANN (Fünfjährige Hochschulausbildung):
A-34 - Chemie- und Technologiewissenschaften;
A-37 - Bauwissenschaften, Technologien und grafische Darstellungstechniken;
A-45 - Wirtschafts- und Betriebswissenschaften;
A-08 - Geometrische, architektonische, Möbel- und Bühnentechnikdisziplinen;
A-46 - Juristisch-wirtschaftliche Wissenschaften;
A-42 - Mechanik- und Technologiewissenschaften;
A-09 - Grafische, malerische und szenografische Disziplinen;
A-16 - Künstlerische technische Zeichnung und zahntechnische Modellierung;
A-17 - Kunstgeschichte und Kunstzeichnung in Sekundarschulen II. Grades;
A-48 - Sport- und Bewegungswissenschaften in Sekundarschulen II. Grades;
A-49 - Sport- und Bewegungswissenschaften in Sekundarschulen I. Grades;
A-29 - Musik in Sekundarschulen II. Grades;
A-30 - Musik in Sekundarschulen I. Grades;
A-60 - Technologie in Sekundarschulen I. Grades;
A-18 - Philosophie und Geisteswissenschaften;
A-19 - Philosophie und Geschichte;
A-20 - Physik;
A-21 - Geographie;
A-41 - Informatikwissenschaften und -technologien;
A-25 - Englische Sprache und zweite Gemeinschaftssprache in Sekundarschulen I. Grades;
A-24 - Fremdsprachen und Kulturen in Sekundarschulen II. Grades;
A-22 - Italienisch, Geschichte, Geographie in Sekundarschulen I. Grades;
A-26 - Mathematik;
A-47 - Angewandte mathematische Wissenschaften;
A-27 - Mathematik und Physik;
A-12 - Literaturwissenschaften in Sekundarschulen II. Grades;
A-11 - Literaturwissenschaften und Latein;
A-31 - Lebensmittelwissenschaften;
A-28 - Mathematik und Naturwissenschaften;
A-50 - Natur-, Chemie- und Biowissenschaften;
A-54 - Kunstgeschichte;
A-37 - Bauwissenschaften, Technologien und grafische Darstellungstechniken;
A-56 - Musikinstrument in Sekundarschulen I. Grades;
- In die Listen der ersten Rangliste eingetragen werden;
- An einem Lehrerwettbewerb teilnehmen;
- Den Rollenwechsel an der Sekundarschule erreichen.
Link, wo ausländische Anerkennungsdekrete regelmäßig veröffentlicht werden:
Archivierung der Veröffentlichung von Anerkennungsdekreten - Miur
Gemäß der Richtlinie 2005/36/EG, die in Italien durch das Gesetzesdekret Nr. 206 vom 6. November 2007 umgesetzt wurde, ist es möglich, eine Anerkennungsanfrage für die Berufe zu stellen:
- Kindergartenlehrer;
- Grundschullehrer;
- Lehrer für weiterführende Schulen der Unterstufe;
- Lehrer für weiterführende Schulen der Oberstufe;
-Förderschullehrer
Die Anerkennung kann für Unterrichtsfächer beantragt werden, für die die betreffende Person rechtmäßig qualifiziert ist im Land, das den Titel ausgestellt hat, vorausgesetzt, dass diese Fächer im italienischen Bildungssystem entsprechen (entsprechender Beruf).
Mit regulärer Ausbildung ist die Ausbildung gemeint, die zum Erwerb eines Titels führt (theoretisch-praktische, disziplinäre und didaktisch-pädagogische Ausbildung), die gemäß den Vorschriften des Landes, in dem der Titel erworben oder anerkannt wurde, die Ausübung des Berufs als qualifizierter Lehrer ermöglicht. Der Titel muss daher eine vollständige berufliche Ausbildung bescheinigen, die gesetzlich sanktioniert ist (Abschlussprüfung, Praktikum usw.), dessen Besitz die Gesetzgebung des Landes, das ihn ausgestellt hat, von der Ausübung der Tätigkeit als qualifizierter Lehrer abhängig macht.
Im Sinne der ordnungsgemäßen Anerkennung des Berufs ist der Besitz sprachlicher Kenntnisse vorgesehen. Gemäß Artikel 4 der Richtlinie 36/2005/EG und Artikel 7 des entsprechenden nationalen Durchführungsgesetzes Nr. 206/2007 müssen die Empfänger der Anerkennung beruflicher Qualifikationen für die Ausübung ihres Berufs über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Unter erforderlichen Sprachkenntnissen versteht man die Kenntnis der Sprache des Gastlandes auf einem Niveau, das mit der Art des auszuübenden Berufs in Einklang steht.
Um als Lehrer arbeiten zu können, ist ein angemessenes Wissen der italienischen Sprache unerlässlich, da sprachliche Kenntnisse ausdrücklich Teil des Berufs selbst sind.
Anforderungen für die Anerkennung in Italien:
Der Betroffene muss:
- Bürger der Europäischen Union sein;
-einen Berufsabschluss eines Mitgliedslandes der Europäischen Union besitzen
An welche Behörde muss der Antrag auf Anerkennung des Titels für die berufliche Ausbildung von Lehrern gerichtet werden?
Für Lehrer an staatlichen Kindergärten, Grundschulen, weiterführenden Schulen und Kunstschulen (einschließlich Konservatorien, Kunstakademien, Isia)
Websites: www.istruzione.it / www.bdp.it/mpi.htm
Erstellt mit Flazio.com